Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 17.10.2018, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.164.832,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 28.01.2017, weitere 501.971,83 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 23.06.2018, weitere 1.309.969,76 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 23.06.2018 und weitere 713.336,17 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 29.01.2019 zu zahlen.
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