Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Klägerin ist die Gesamtrechtsnachfolgerin der W AG (D). In dieser Eigenschaft klagt sie gegen einen gegenüber der W ergangenen Haftungsbescheid nach § 13c UStG.
Die A GmbH & Co KG (KG) hatte im Rahmen einer mit der W bestehenden Geschäftsbeziehung nach den unwidersprochenen Angaben in der Einspruchsentscheidung am ...03.2004 eine Globalzession an die W ausgesprochen. Außerdem hat die KG mit einem Sicherheitenpoolvertrag vom ...11.2004 sämtliche bestehenden und zukünftigen Forderungen an ein Bankenkonsortium abgetreten, dem die W zu 22,28% angehörte (Nr. II.6, III.1 Sicherheitenpoolvertrag).
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