Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 30. August 2017 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 20.400,00 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger, der unter anderem Geschäftsführer bzw. Kommanditist der m... GmbH, der a... GmbH & Co. KG, der c... GmbH und der e... GmbH war, nimmt die Beklagte, die bei der D... e.G. als Admin-C für die Domain www.g....de eingetragen war, auf Unterlassung einiger im Sommer 2014 nach Eingabe seines Namens in der unter dieser Domain betriebenen Suchmaschine erscheinenden Treffer in Anspruch.
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