BFH - Beschluss vom 17.03.2016
VI R 3/15
Normen:
EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG München, vom 28.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 2038/13

Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuer auf einem Arbeitnehmer gewährte geldwerte VorteileZeitliche Grenzen des Erlasses eines Haftungsbescheides

BFH, Beschluss vom 17.03.2016 - Aktenzeichen VI R 3/15

DRsp Nr. 2016/8871

Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuer auf einem Arbeitnehmer gewährte geldwerte Vorteile Zeitliche Grenzen des Erlasses eines Haftungsbescheides

1. NV: Ein Haftungsbescheid darf nach § 191 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AO nicht mehr ergehen, soweit die Steuer gegen den Steuerschuldner nicht festgesetzt worden ist und wegen Ablaufs der (steuerlichen) Festsetzungsfrist auch nicht mehr festgesetzt werden kann. 2. NV: Durch den Beginn der Lohnsteuer-Außenprüfung beim Haftungsschuldner wird der Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist gegenüber den Arbeitnehmern als Steuerschuldner (bis zur Einführung des § 171 Abs. 15 AO durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) nicht gehemmt. 3. NV: Den Gleichlauf der Festsetzungsfristen beim Steuerschuldner und dem Steuerentrichtungspflichtigen kennt die Abgabenordnung erst seit der Einführung des § 171 Abs. 15 AO durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz.

1. Ein Haftungsbescheid wegen der Nichtabführung von Lohnsteuer auf einem Arbeitnehmer gewährte geldwerte Vorteile darf gem. § 191 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 AO nicht mehr ergehen, wenn die Steuer nicht festgesetzt worden ist und wegen Ablaufs der steuerlichen Festsetzungsfrist auch nicht mehr festgesetzt werden kann.