Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.01.2021 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das erstinstanzliche Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages erbringt.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 41.724,63 € festgesetzt.
A.
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