Auf die Berufungen der Klägerin werden unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen das am 22.07.2015 verkündete Teilversäumnis- und Schlussurteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) und das am 09.10.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) teilweise abgeändert und die Verurteilung der Beklagten insgesamt wie folgt neu gefasst:
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