Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31. Juli 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Schadensersatz für Heilbehandlungskosten der im Jahr 1922 geborenen Frau M. (im Folgenden: Versicherte), die bei der Klägerin gesetzlich krankenversichert war. Diese wohnte in dem von der Beklagten betriebenen Heim und ist dort am 19. April 2011 verunfallt.
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