I.
Streitig ist, ob die Klägerin zu Recht für Steuerschulden des Herrn H. L. in Anspruch genommen worden ist.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die am 28. April 1999 von Herrn A. L. mit einem Kapitalanteil von 24.750 EUR und Frau B. L. mit einer übernommenen Stammeinlage von 250 EUR gegründet wurde. Unternehmensgegenstand ist der Verkauf von Fleischund Wurstwaren und sonstigen Lebensmittel. Alleinvertretungsberechtigter Gesellschafter ist Herr A. L.
Der am 11. Juli 1999 begonnene Betrieb eines Metzgereifachgeschäfts in M wurde am 14. Juli 1999 bei der Gemeinde angemeldet. Dabei wurde als früherer Betriebsinhaber Herr H. L. angegeben.
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