FG Sachsen - Urteil vom 29.05.2008
6 K 40/07
Normen:
AO § 34 Abs. 1 ; AO § 69 S. 1 ; AO § 69 S. 2 ; InsO § 129 ; EStG § 38 Abs. 2 S. 2 ;

Haftung des Directors einer Limited Company mit Sitz im Inland für pflichtwidrig nicht einbehaltene Lohnsteuer und sonstige Lohnabzüge nach § 69 AO bei späterer Insolvenz der Gesellschaft

FG Sachsen, Urteil vom 29.05.2008 - Aktenzeichen 6 K 40/07

DRsp Nr. 2008/18271

Haftung des Directors einer Limited Company mit Sitz im Inland für pflichtwidrig nicht einbehaltene Lohnsteuer und sonstige Lohnabzüge nach § 69 AO bei späterer Insolvenz der Gesellschaft

1. Der Director einer Limited Company mit Sitz im Inland haftet als gesetzlicher Vertreter für pflichtwidrig von den Arbeitslöhnen der Limited Company nicht einbehaltene Lohnsteuern und Solidaritätszuschläge sowie hierauf entfallende Verspätungs- und Säumniszuschläge; insoweit liegt keine gesellschaftsrechtlich begründete und daher nach englischem Recht zu beurteilende Haftung vor, so dass die einschlägigen Vorschriften des deutschen Steuerrechts maßgeblich sind.