FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 22.05.2008
1 K 59/04
Normen:
HGB § 128 ; AO § 166 ; AO § 191 Abs. 1 S. 1 ;

Haftung des ehemaligen Gesellschafters für Steuerverbindlichkeiten der OHG im Rahmen des § 128 HGB

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.05.2008 - Aktenzeichen 1 K 59/04

DRsp Nr. 2008/19063

Haftung des ehemaligen Gesellschafters für Steuerverbindlichkeiten der OHG im Rahmen des § 128 HGB

1. Sind die Umsatzsteuerbescheide einer zwischenzeitlich aufgelösten OHG dem ehemaligen Gesellschafter bekanntgegeben worden und mangels fristgerechter Einlegung eines Einspruchs bestandskräftig geworden, so kann der ehemalige Gesellschafter unabhängig davon nach § 128 HGB i.V.m. § 191 Abs. 1 AO als Haftungsschuldner für die Umsatzsteuerverbindlichkeiten der OHG in Anspruch genommen werden, ob ihm persönlich eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet werden kann. 2. Für die Haftung nach § 128 HGB kommt es ausschließlich auf die Gesellschafterstellung bei Entstehung der Verbindlichkeit an.

Normenkette:

HGB § 128 ; AO § 166 ; AO § 191 Abs. 1 S. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um Haftung für Steuerschulden der Firma K. und R. OHG.