Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte die Klägerin zu Recht als Mitgesellschafterin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts wegen Steuerschulden der Gesellschaft als Haftende in Anspruch nehmen durfte bzw., ob er dies aus dem Grund eines von der Klägerin hinsichtlich ihrer Gesellschafterstellung erzeugten Rechtsscheins durfte.
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