I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war zusammen mit zwei weiteren Gesellschaftern Gesellschafter einer im Juli 2001 gegründeten GmbH und zugleich deren alleiniger Geschäftsführer. Alle Gesellschafter waren als Rechtsanwälte gemeinschaftlich in einer Sozietät tätig. Im ersten Geschäftsjahr erwirtschaftete die Gesellschaft, deren Zweck im Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, der Verwaltung des eigenen Vermögens und der Beratung von anderen Unternehmen bestand, einen Gewinn, der in die Kapitalrücklage eingestellt wurde. Im folgenden Jahr wurde in der Bilanz ein Fehlbetrag in erheblicher Höhe ausgewiesen. Einer der drei Gesellschafter schied im Juli 2002 aus der Gesellschaft aus.
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