OLG Naumburg, vom 09.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 21/07
LG Dessau-Roßlau, vom 19.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 628/06
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei Begleichung anderer Gesellschaftsverbindlichkeiten
BGH, Urteil vom 29.09.2008 - Aktenzeichen II ZR 162/07
DRsp Nr. 2008/20015
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei Begleichung anderer Gesellschaftsverbindlichkeiten
»Das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH führte auch nach der früheren Ansicht des Senats (BGHZ 146, 264, aufgegeben durch Sen.Urt. v. 14. Mai 2007 - II ZR 48/06, ZIP 2007, 1265) zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren; in einem solchen Fall konnte sich der Geschäftsführer nicht auf eine Pflichtenkollision berufen.«