Auf die Berufung der Klägerin wird das am 6.7.2007 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 87 O 181/04 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.256.275,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.600.362,51 € vom 16.11.2004 bis zum 16.1.2005 und aus 3.256.275,15 € seit dem 17.1.2005 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
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