Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 55 Prozent und der Beklagte zu 45 Prozent.
Der Streitwert wird auf ... € festgesetzt.
Das Urteil ist wegen des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme des Klägers als Haftenden für Versicherungsteuerschulden einer Versicherungsmakler-GmbH, für die der Kläger als Geschäftsführer tätig gewesen ist.
Der Kläger war persönlich haftender Gesellschafter der Z KG, einer in A ansässigen Versicherungsagentur, die sich auf ... spezialisiert hatte.
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