Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 26.05.2014, Az. 15 HK
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrags leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
I. II. I. II.
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