Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Haftungsinanspruchnahme des Klägers für Umsatzsteuerschulden der am ....2007 im Handelsregister (Amtsgericht S
Der Senat hat die Steuerakten der M GmbH sowie die Prozessakten
Der Kläger war seit Gründung der M GmbH (Gesellschaftsvertrag datierend vom ....1998) deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer.
Gegenstand des Unternehmens der M GmbH war die Lieferung und Verlegung vom ....
Nach Durchführung einer Betriebsprüfung (BP Bericht vom 6.6.2005) im Anschluss an eine Umsatzsteuersonderprüfung bei der M GmbH war der Abzug von für die Jahre 2000-2002 zunächst anerkannter Vorsteuern in folgender Höhe streitig:
2000 DM | 2001 DM | 2002 € | |
Vorsteuerbeträge insgesamt | 565.767,02 | 405.105,61 | 95.779,20 |
A GmbH | 242.045,06 | 281.719,49 | |
B GmbH | 49.617,60 | ||
C GmbH | 46.161,60 | ||
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