Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 15.2.2019, Az. (I)
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das vorliegende Urteil und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Heilbronn sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4.Die Revision wird zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: bis 13.000 €
A.
Der Kläger verlangt von der beklagten Automobilherstellerin Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal.
I.
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