Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26.06.2019, Az.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26.06.2019, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
5.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 11.500,00 € festgesetzt.
I.
1. 2. 1a.) 1b.) 1c.)
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