Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 03.07.2019 -
zurückgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Stuttgart ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 15.000 Euro festgesetzt.
I.
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