1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 11. Januar 2023, Aktenzeichen
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Potsdam ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 15.389,08 € festgesetzt.
I.
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