1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 24.06.2022, Az.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Gerichtskosten die Klägerin und der Beklagte zu 3. zur Hälfte und der Beklagte zu 3. trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zur Hälfte. Die Klägerin trägt die erstinstanzlichen außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. Der Kostenbeschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 14.06.2021 bleibt unberührt.
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