Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 14.01.09, Az. 5 O 2894/08, geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.921,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.07 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten wegen Verletzung notarieller Belehrungspflichten auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch.
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