Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.10.2017 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Beklagten das am 04.10.2017 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens sowie des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
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