FG Brandenburg vom 19.05.1999
4 K 628/98 H
Fundstellen:
EFG 1999, 874

Haftung des Schatzmeisters eines eingetragenen Vereins

FG Brandenburg, vom 19.05.1999 - Aktenzeichen 4 K 628/98 H

DRsp Nr. 2001/2712

Haftung des Schatzmeisters eines eingetragenen Vereins

Ein ehrenamtlich und unentgeltlich tätiges Vorstandsmitglied eines eingetragenen Vereins haftet für die steuerlichen Verbindlichkeiten des Vereins nach den Grundsätzen eines Geschäftsführers einer GmbH.

Für die Praxis: