OLG Düsseldorf - Urteil vom 13.04.2016
18 U 95/12
Normen:
HGB § 452 S. 1; MÜ Art. 38 Abs. 1; MÜ Art. 18 Abs. 1; MÜ Art. 18 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 14.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 31 O 67/11

Haftung des Spediteurs für den Verlust eines Pakets auf einem internationalen Lufttransport

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2016 - Aktenzeichen 18 U 95/12

DRsp Nr. 2023/806

Haftung des Spediteurs für den Verlust eines Pakets auf einem internationalen Lufttransport

1. Ist bei einem Multimodaltransport während der Obhutszeit des Luftfrachtführers ein Schaden am Transportgut entstanden, so haftet dieser nach den Vorschriften des Montrealer Übereinkommens (MÜ). 2. Der Auftraggeber ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass ein per Flugzeug in die USA transportiertes Paket während des Oberflächentransports verloren gegangen ist. 3. Die Haftung wegen des Verlusts von Transportgut während des Lufttransports ist gemäß Art. 22 Abs. 3 MÜ entsprechend dem Gewicht der Sendung wertmäßig beschränkt.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.06.2012 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (31 O 67/11) abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt; hiervon ausgenommen sind die den Streithelferinnen der Klägerin zu 1. und 2. entstandenen außergerichtlichen Kosten, die diese jeweils selbst zu tragen haben.