OLG Hamm - Urteil vom 12.07.2000
25 U 167/99
Normen:
EStG § 16 § 34 § 16 Abs. 1 § 16 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
LG Paderborn, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 101/98

Haftung des steuerlichen Beraters für steuerschädliche Gestaltung einer Betriebsveräußerung

OLG Hamm, Urteil vom 12.07.2000 - Aktenzeichen 25 U 167/99

DRsp Nr. 2001/197

Haftung des steuerlichen Beraters für steuerschädliche Gestaltung einer Betriebsveräußerung

Wird der langjährige steuerliche Berater eines Unternehmens in die Veräußerung von Betriebsteilen eingebunden, so hat er sich um eine steuerlich möglichst günstige Gestaltung der Veräußerung zu bemühen.

Normenkette:

EStG § 16 § 34 § 16 Abs. 1 § 16 Abs. 3 ;

Tatbestand: