Haftung des steuerlichen Beraters für steuerschädliche Gestaltung einer Betriebsveräußerung
OLG Hamm, Urteil vom 12.07.2000 - Aktenzeichen 25 U 167/99
DRsp Nr. 2001/197
Haftung des steuerlichen Beraters für steuerschädliche Gestaltung einer Betriebsveräußerung
Wird der langjährige steuerliche Berater eines Unternehmens in die Veräußerung von Betriebsteilen eingebunden, so hat er sich um eine steuerlich möglichst günstige Gestaltung der Veräußerung zu bemühen.