Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) als erster Vorsitzender und Dr. T. als zweiter Vorsitzender bildeten den Vorstand des eingetragenen Vereins... (Verein), der ein Altenpflegeheim betrieb. T. war außerdem Geschäftsführer einer Dienstleistungs-Gesellschaft mbH (GmbH), die sich durch Auftragsvertrag gegenüber dem Verein verpflichtet hatte, für ein monatliches Pauschalentgelt sämtliche Verwaltungsangelegenheiten der von dem Verein betriebenen Altenpflegeheime zu erledigen, wozu insbesondere das Personalabrechnungswesen und der Geld- und Zahlungsverkehr jeglicher Art gehören sollten.
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