Streitig ist, ob der Kläger für Lohnsteuern, Kirchensteuern, Solidaritätszuschläge, Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge der ... E. GmbH - nachfolgend ... GmbH - haftet.
Mit notariellem Vertrag vom 28. August 1991 gründeten die Herren U., R. und K. die ... GmbH. Zu Geschäftsführern wurden die Herren U. und R. bestellt und in das Handelsregister eingetragen.
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