Die Berufung des Klägers gegen das am 01.04.2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch, weil die Beklagte den Kläger in einer die
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