OLG Hamm - Urteil vom 12.01.2007
25 U 102/06
Normen:
StBerG § 68;
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 24.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 478/05

Haftung eines Steuerberaters für das Unterbleiben eines Hinweises auf das Abzugsverfahren bei Beschäftigung ausländischer Unternehmer

OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2007 - Aktenzeichen 25 U 102/06

DRsp Nr. 2009/17673

Haftung eines Steuerberaters für das Unterbleiben eines Hinweises auf das Abzugsverfahren bei Beschäftigung ausländischer Unternehmer

Ein Steuerberater haftet nur dann für einen gegenüber seinem Mandanten unterbliebenen Hinweis auf das Abzugsverfahren hinsichtlich der Umsatzsteuer bei der Beschäftigung ausländischer Unternehmer, wenn er im Rahmen eines ständigen Steuerberatungsmandats Anlass zu der Annahme hatte, dass es zu einem Leistungsaustausch mit Auslandsberührung komme.

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Juli 2006 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der beizutreibenden Beträge abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

StBerG § 68;

Entscheidungsgründe: