Auf die Berufung des Beklagten wird das am 9.3.2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt abgeändert und die Klage - insgesamt - abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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