FG Niedersachsen - Urteil vom 13.02.2007
11 V 205/06
Normen:
AO § 34 § 69 § 166 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1051
EFG 2007, 1050

Haftungsbescheid; Änderungsbescheid; Nachtragsliquidation; Pflichtverletzung; Summarische Prüfung - Grenzen des Rechtsbehelfs gegen einen erfolglos angefochtenen Verwaltungsakt im Haftungsverfahren

FG Niedersachsen, Urteil vom 13.02.2007 - Aktenzeichen 11 V 205/06

DRsp Nr. 2007/10319

Haftungsbescheid; Änderungsbescheid; Nachtragsliquidation; Pflichtverletzung; Summarische Prüfung - Grenzen des Rechtsbehelfs gegen einen erfolglos angefochtenen Verwaltungsakt im Haftungsverfahren

Sind Änderungsbescheide nach einer Außenprüfung einem Steuerpflichtigen als Nachtragsliquidator bekannt gegeben worden und sind die von ihm dagegen eingelegten Rechtsbehelfe erfolglos geblieben, so dient das Haftungsverfahren nicht dazu, dem Haftungsschuldner eine erneute Überprüfungsmöglichkeit der Steuerfestsetzungen im Haftungsverfahren zu ermöglichen, wenn er bereits kraft eigenen Rechts zur Anfechtung der Steuerfestsetzungen befugt war oder diese bereits erfolglos angefochten hat.

Normenkette:

AO § 34 § 69 § 166 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist in der Hauptsache die Haftung des Antragstellers nach §§ 34, 69 Abgabenordnung (AO).

Der Antragsteller war bis zur Liquidation der X GmbH (GmbH) alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter. Die GmbH betrieb ein Hotel in Y. Eigentümer des Hotel-Grundstücks war der Antragsteller. Dieses Grundstück hatte der Antragsteller mit Vertrag vom 30. Juni 1993 für die Dauer von 10 Jahren der GmbH überlassen. Die Gesellschaft sollte in dem Zeitraum auch die anstehenden Renovierungsarbeiten durchführen. Eine Entschädigung für die entstandenen Aufwendungen der GmbH wurde bis zu einer Höhe von 250.000 DM vereinbart.