Verfahrensgegenstand sind der Haftungsbescheid des Beklagten (Finanzamt - FA -) vom 14. Juni 1995 (Bl. 19-24 Gerichtsakte) und der dazu ergangene Einspruchsbescheid vom 23. Januar 1997 (Bl. 25-30 Gerichtsakte).
Streitig ist, ob das FA die Klägerin zu Recht als Betriebsübernehmerin für Steuerschulden der...in Haftung genommen hat.
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