BFH - Urteil vom 17.10.2001
II R 67/98
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 610

Haftungsbescheid; Säumniszuschläge

BFH, Urteil vom 17.10.2001 - Aktenzeichen II R 67/98

DRsp Nr. 2002/4007

Haftungsbescheid; Säumniszuschläge

1. Bei Anwendung des § 191 Abs. 1 AO hat die Finanzbehörde nach ihrem Entschließungsermessen darüber zu entscheiden, ob sie den Haftenden auf Zahlung des Haftungsbetrages in Anspruch nehmen will. Diese Ermessensentscheidung ist nur rechtmäßig, wenn das FA den entscheidungserheblichen Sachverhalt einwandfrei und erschöpfend ermittelt hat.2. Die Heranziehung des Haftungsschuldners für Säumniszuschläge, die ab dem Zeitpunkt des Eintritts der nachweislichen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners entstanden sind, ist unzulässig.3. Die Entstehung der Säumniszuschläge beim Steuerschuldner bewirkt beim Haftungsschuldner den gleichen Zahlungsdruck wie beim Steuerschuldner.

Gründe: