BFH - Beschluß vom 23.04.1999
VII B 214/97
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1599

Haftungsbescheid-Steuerbescheid

BFH, Beschluß vom 23.04.1999 - Aktenzeichen VII B 214/97

DRsp Nr. 1999/8685

Haftungsbescheid-Steuerbescheid

1. Die Entscheidung des BVerfG (Beschl. v. 13.12.1994 - 2 BvR 89/91) zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung bei der Mineralölsteuer regelt nicht die Frage, ob die Aufhebung eines Haftungsbescheids gegen einen Steuerhinterzieher Auswirkungen auf einen Mineralölsteuerbescheid haben kann. 2. Bei Verbrauchsteuern, bei denen eine Doppelbesteuerung - wie bei der Mineralölsteuer - möglich ist, kann ein Erlass der Steuerschuld aus Billigkeitsgründen in Betracht kommen, wenn diese bereits einmal erfüllt worden ist und damit eine Mehrfachbelastung des Steuerschuldners vermieden wird.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin der X-GmbH.

Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt --HZA--) nahm die X-GmbH mit Steuerbescheid vom ... als Steuerschuldnerin auf Zahlung von ... DM Mineralölsteuer für aus ihrem Steuerlager entwendetes Mineralöl in Anspruch. Auf den dagegen gerichteten Einspruch der X-GmbH setzte das HZA mit der Einspruchsentscheidung vom ... die Mineralölsteuer auf ... DM herab. Die X-GmbH schulde die Mineralölsteuer für ... kg bzw. ... kg Gasöl aufgrund der beiden Diebstähle vom ... Mai und ... August 1982. Hierdurch sei die zunächst bedingt entstandene Mineralölsteuer unbedingt geworden.