FG Niedersachsen - Urteil vom 15.01.2015
14 K 85/13
Normen:
EStG § 10b Abs. 4 Satz 2;

Haftungsbescheid wegen Spendenbescheinigung für 2007

FG Niedersachsen, Urteil vom 15.01.2015 - Aktenzeichen 14 K 85/13

DRsp Nr. 2015/17027

Haftungsbescheid wegen Spendenbescheinigung für 2007

Zur Ausstellerhaftung bzw. zur sog. Veranlasserhaftung nach § 10b Abs. 4 Satz 2 EStG bei unrichtiger Spendenbestätigung bzw. Fehlverwendung der Spende. Eine Zuwendungsbestätigung ist unrichtig, wenn ihr Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspricht; dabei bezieht sich die Unrichtigkeit auf die Angaben, die für den Abzug gemäß § 10b EStG wesentlich sind, d. h. insb. auf die Höhe des zugewendeten Betrags, den beabsichtigten Verwendungszweck und den steuerbegünstigten Status der Spenden empfangenen Körperschaft. Sind sog. Zuwendungsbestätigungen unrichtig, weil die Empfänger der Bestätigungen die zu Grunde liegenden Arbeitsstunden tatsächlich nicht geleistet haben, ist ein Haftungsbescheid gegen die ausstellende Einstellungskörperschaft rechtmäßig.

Normenkette:

EStG § 10b Abs. 4 Satz 2;

Tatbestand:

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids, mit dem der Beklagte die Klägerin als Anstellungskörperschaft der für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen zuständigen Personen nach § 10b Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz in der im Streitjahr 2007 geltenden Fassung (EStG) in Anspruch genommen hat.