Die Berufungen gegen das Urteil des Amtsgerichts St. Goar - Rheinschifffahrtsgericht - vom 11.08.2016 (
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 20 % und der Beklagte zu 80 %.
Dieses Urteil sowie das Urteil 1. Instanz sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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