Auf die Berufung des Klägers vom 07.09.2018 und die Anschlussberufung der Beklagten vom 25.02.2019 wird das Endurteil des LG Passau vom 17.08.2018 (Az.
Es wird festgestellt, dass die Schmerzensgeldzahlung der Beklagten in Höhe von 16.000,00 € Teil-Schmerzensgeldleistungen darstellen.
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