FG Niedersachsen - Urteil vom 13.03.2013
4 K 332/11
Normen:
EStG § 17; EStG § 3c Abs. 2;
Fundstellen:
DStR 2013, 6
DStRE 2014, 261

Halbeinkünfteverfahren trotz Gewinnen aus Aktienveräußerungen in früheren Jahren

FG Niedersachsen, Urteil vom 13.03.2013 - Aktenzeichen 4 K 332/11

DRsp Nr. 2013/20931

Halbeinkünfteverfahren trotz Gewinnen aus Aktienveräußerungen in früheren Jahren

Zu den Voraussetzungen des § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG. Der Abzug von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG ist dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt, wenn der Stpfl. keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen hat. Hat ein Stpfl. aus von ihm veräußerten Aktien keine Einnahmen erzielt, hat er weder laufende Dividenden bezogen noch bei Veräußerung der wertlosen Aktien eine Gegenleistung erhalten, kommt eine hälftige Kürzung der AK gemäß § 3c Abs. 2 EStG nicht in Betracht.

Normenkette:

EStG § 17; EStG § 3c Abs. 2;

Tatbestand:

Streitig ist die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf einen Veräußerungsverlust i.S. § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen für das Streitjahr 2006 zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger erzielt u.a. als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die Wirtschaftsberatungsleistungen für freie Berufe anbietet, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.