Die Beteiligten streiten darüber, ob die Einkommensteuer(ESt)-Bescheide 1995 und 1996 unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Juni 1995 (2 BvL 37/91, BStBl II 1995, 655 - Halbteilungsgrundsatz) rechtswidrig sind.
Die verheirateten Kläger (Kl.) werden zur ESt zusammenveranlagt. Sie erzielen aufgrund ihrer Beteiligungen an der ... ... GmbH & Co KG Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In den ESt-Bescheiden 1995 und 1996 in der Fassung der Einspruchsentscheidung (EE) vom 27.10.1999 wurde die ESt 1995 auf der Grundlage eines zu versteuernden Einkommens in Höhe von ... DM auf ... DM und die ESt 1996 auf der Basis eines zu versteuernden Einkommens von ... DM auf ... DM festgesetzt.
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