BFH, Beschluß vom 26.04.2002 - Aktenzeichen VIII B 169/01
DRsp Nr. 2002/10030
Halbwaisenrente als Bezüge des Kindes
Eine Halbwaisenrente gehört unabhängig davon, dass sie an die Stelle der Unterhaltsleistungen des verstorbenen Elternteils tritt, zu den Bezügen des Kindes i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.
Gründe:
Die Beschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist unbegründet.
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