Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20. Mai 2021, Az.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche wegen Sanierungsarbeiten, einem deshalb zeitweise errichteten Stützgerüst und einem in diesem Zusammenhang getroffenen gerichtlichen Vergleich.
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