Streitig ist die Frage, ob die Veräußerung von Zahlungsansprüchen, die aus der Agrarförderung der Europäischen Union stammen, unter die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG fällt und - wenn nicht - nach § 4 Nr. 8 c) UStG steuerbefreit ist.
Der Kläger ist Landwirt und unterliegt mit seinen Umsätzen der Besteuerung nach Durchschnittsätzen gem. § 24 UStG. Nach der EU-Agrarreform stehen ihm in Abhängigkeit der von ihm bewirtschafteten Flächen Agrarsubventionen in Gestalt sog. Zahlungsansprüche zu.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|