FG Hamburg - Urteil vom 28.04.2008
4 K 165/05
Normen:
VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 13 ; VO (EG) Nr. 800/99 Art. 21 ;

Handelsübliche Qualität von Marzipanbroten

FG Hamburg, Urteil vom 28.04.2008 - Aktenzeichen 4 K 165/05

DRsp Nr. 2008/16301

Handelsübliche Qualität von Marzipanbroten

1. Auch optische Beeinträchtigung - wie z.B. eine Vergrauung der Schokolade - kann die handelsübliche Qualität der Erstattungsware ausschließen. 2. Kann die Erstattungsware aufgrund einer Qualitätseinbuße nur verschleudert werden, ist eine Vermarktung unter normalen Bedingungen nicht mehr gegeben.

Normenkette:

VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 13 ; VO (EG) Nr. 800/99 Art. 21 ;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Ausfuhrerstattung sowie gegen die Festsetzung einer Sanktion.

Die Klägerin, die ... Süßwaren herstellt, führte in den Jahren 1994 und 1995 kakaohaltige Marzipanbrote in verschiedene Länder der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) aus. Für den in den Marzipanbroten enthaltenen Weißzucker gewährte ihr das beklagte Hauptzollamt antragsgemäß Ausfuhrerstattungen.