Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 28. April 2017 ist in Ziffer I. und II. wirkungslos.
II.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,- EUR festgesetzt.
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