FG München - Gerichtsbescheid vom 02.08.2005
10 K 160/05
Normen:
FGO § 40 Abs. 2 ; GewStG § 35b ;

Hauptsacheerledigung; Einseitige Erledigungserklärung; Beschwer

FG München, Gerichtsbescheid vom 02.08.2005 - Aktenzeichen 10 K 160/05

DRsp Nr. 2006/29607

Hauptsacheerledigung; Einseitige Erledigungserklärung; Beschwer

1. Reduziert das Finanzamt im Laufe des Klageverfahrens die festgesetzte Einkommensteuer auf 0 EUR und gibt der Kläger keine Erledigungserklärung ab, so wird die Klage mangels Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) unzulässig. 2. Eine Beschwer ergibt sich auch nicht über die beschränkte Tatbestandswirkung des Einkommensteuerbescheids für den Gewerbesteuermessbescheid nach § 35b GewStG.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2 ; GewStG § 35b ;

Tatbestand:

I.