Das Verfahren wird eingestellt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 26. Oktober 2017 ist wirkungslos geworden.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens, die Antragstellerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
III.Der Streitwert für beide Rechtszüge wird auf 1.250,- EUR festgesetzt.
I.
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