FG München - Urteil vom 10.07.2014
15 K 720/11
Normen:
FGO § 138;

Hauptsacheerledigung im Hinblick auf noch zu erlassende Änderungsbescheide sofort wirksam

FG München, Urteil vom 10.07.2014 - Aktenzeichen 15 K 720/11

DRsp Nr. 2014/13759

Hauptsacheerledigung im Hinblick auf noch zu erlassende Änderungsbescheide sofort wirksam

1. Durch diese übereinstimmenden Erledigungserklärungen werden die Steuerfestsetzungen unanfechtbar. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Erledigungserklärung im Hinblick auf künftige Änderungsbescheide erfolgt, zu deren Erlass sich das beklagte FA verpflichtet hat.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

FGO § 138;

Gründe

I.

Streitig ist, ob das beklagte Finanzamt (FA) die Änderung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2005 bis 2007 zu Recht abgelehnt hat.