BFH - Beschluß vom 12.08.1999
XI R 56/97
Normen:
FGO § 138 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 77

Hauptsacheerledigung; Kostenbeschluss

BFH, Beschluß vom 12.08.1999 - Aktenzeichen XI R 56/97

DRsp Nr. 2001/13399

Hauptsacheerledigung; Kostenbeschluss

Haben die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt, entspricht es billigem Ermessen, einer vom Sach- und Streitstand ausgehenden Einigung der Beteiligten über eine gesetzlich zulässige Verteilung der Verfahrenskosten zu folgen.

Normenkette:

FGO § 138 Abs. 1 ;
Fundstellen
BFH/NV 2000, 77